FAQ – Häufig gestellte Fragen
Kann ich auch mehrere Immobilienmakler gleichzeitig beauftragen?
Eine Immobilie gleichzeitig über mehrere Makler anzubieten, ist grundsätzlich erlaubt und möglich. Vielleicht mag der Gedanke naheliegen, dass viele Makler zu einem schnelleren Abschluss führen, allerdings gilt hier eher das Sprichwort: „Viele Köche verderben den Brei“. Durch den Wegfall einer mehr oder weniger garantierten Provision bzw. durch die gesunkene Wahrscheinlichkeit, für sich selbst den Abschluss sichern zu können, ist der Anreiz für den Makler dann deutlich geringer, den Verkauf der Immobilie mit hohem Zeitaufwand und Engagement zu fördern.
Ein guter und professioneller Makler nimmt sich viel Zeit und Muße und scheut bei der Vermarktung keine Kosten, um das Objekt treffend darzustellen und breit zu veröffentlichen.
Beauftragen Sie mehrere Immobilienmakler mit der Vermittlung Ihrer Immobilie, steigt das Risiko enorm, dass diese nur halbherzig angeboten wird und schnell verbrannt, also zum Ladenhüter wird, denn potenzielle Interessenten beobachten den Markt genau.
Wir von Arnold Immobilien arbeiten ausschließlich mit vollem Einsatz für Sie. Daher möchten wir nur einen Alleinauftrag annehmen. Von unserer individuellen Verkaufsstrategie erzählen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktanfrage.
Warum gibt es eine Widerrufsbelehrung beim Immobilienmakler?
Seit 2014 gilt das neue Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge. Demnach ist jeder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Vertrag belehrungspflichtig und widerrufbar. Dazu gehören alle Anfragen an Immobilienmakler und deren Objekte, die online oder über Telefon an den Makler gestellt werden. Wir sind also gesetzlich dazu verpflichtet, Sie über Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht zu belehren, bevor wir mit unserer Tätigkeit – also beispielsweise dem Versand des Exposés oder einer Objektbesichtigung – beginnen. Die Maklerprovision wird selbstverständlich nicht sofort fällig. Belehren wir Sie jedoch nicht, können Sie auch später noch Ihr Widerrufsrecht ausüben und wir verlieren unseren Provisionsanspruch nach Ihrem tatsächlichen Kauf.
Wer muss den Makler bezahlen?
Die Rechtslage hierzu hat sich in den vergangenen Jahren geändert.
Bei der Vermietung von Wohnimmobilien gilt seit 2015 das Bestellerprinzip. Danach bezahlt der Auftraggeber (meist Vermieter) den Makler.
Beispiel: Bei der Vermietung einer Wohnung, für die der Eigentümer auf den Immobilienmakler zugeht und ihn mit der Vermittlung beauftragt, trägt auch der Eigentümer alle Kosten. Diese können nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses gilt seit 2020 ebenfalls ein abgewandeltes Bestellerprinzip, wonach die Kosten des Immobilienmaklers zu gleichen Teilen von Verkäufer und Käufer getragen werden müssen. In der Praxis müssen also Käufer nie mehr Maklerprovision zahlen als der Verkäufer. Beim Verkauf von Mehrparteienhäusern bestehen Sonderregelungen.
Bei Gewerbeimmobilien gilt das oben Gesagte nicht. Hier kann die Courtage bei der Vermietung als auch beim Verkauf zwischen Auftraggeber und Makler frei verhandelt werden. Hier ist es üblich, dass die Kosten des Maklers auf Vermieter und Mieter aufgeteilt werden.
Wie viel ist meine Immobilie wert?
Die Wertermittlung einer Immobilie hängt von zahlreichen Faktoren (z. B. Lage, Alter, Größe, Ausstattung, Zinspolitik und Nachfrage) ab. Dabei können – je nach Gebäude und Nutzung – verschiedene Wertermittlungsverfahren zur Anwendung kommen. Neben dem Sachwert einer Immobilie spielen bei vermieteten Immobilien zum Beispiel auch die Erträge eine wichtige Rolle bei der Wertermittlung. Wesentliche Ermittlungsarten sind das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren.
Viele Eigentümer bewerten ihr Eigenheim viel zu positiv, während die meisten Kaufinteressenten dagegen nach Mängeln suchen, um den Preis zu drücken. Es gibt also eine große Diskrepanz bei der Frage nach dem Wert der Immobilie.
Wir garantieren Ihnen eine fundierte, marktgerechte und aktuelle Wertermittlung Ihrer Immobilie. Da eine Besichtigung unverzichtbar ist, vereinbaren wir zunächst einen Termin vor Ort und nehmen alle Informationen auf. Im Nachgang erstellen wir ein umfassendes Wertgutachten nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), das wir Ihnen anschließend auch ausführlich erläutern.
Detaillierte Infos und unser Anfrageformular finden Sie auf der Seite zur Immobilienbewertung.
Wann muss ich beim Verkauf Spekulationssteuer zahlen?
Sie haben eine Immobilie als Renditeobjekt erworben und möchten sie nun wieder verkaufen? Egal, ob Sie ein Grundstück, eine Wohnung oder ein Haus als Kapitalanlage besitzen: Der Verkaufszeitpunkt ist entscheidend. Denn Sie müssen Spekulationssteuer zahlen, wenn Sie innerhalb der sogenannten Spekulationsfrist Ihre Immobilie wieder verkaufen und dabei Gewinn erzielen. Bei dauerhaft vermieteten Immobilien beträgt die Spekulationsfrist zehn Jahre – erst danach können Sie die Spekulationssteuer umgehen. Bei Immobilien, die Sie zu eigenen Wohnzwecken nutzen, beträgt die Spekulationsfrist drei Jahre. In beiden Fällen zählt der Zeitpunkt, an dem Sie das Haus erworben haben (Datum des Kaufvertrags), als Fristbeginn.
Welche Unterlagen werden beim Verkauf benötigt?
Für den Verkauf von Immobilien müssen zahlreiche Unterlagen parat stehen. Dabei kommt es insbesondere auf deren Vollständigkeit, Verlässlichkeit und Darstellung an. Mehr über unsere Leistungen beim Immobilienverkauf erfahren Sie hier. Unvollständige Unterlagen verzögern den Verkaufsprozess unnötig – vor allem bei der Finanzierungsprüfung der Kaufinteressenten. Wir von Arnold Immobilien holen daher immer zuerst sämtliche Objektunterlagen ein, bevor eine Immobilie angeboten wird. Gerne stellen wir Ihnen zur Erleichterung eine Checkliste zur Verfügung.
Beauftragen Sie uns mit dem Verkauf Ihrer Immobilie, nehmen wir Ihnen diese Schritte selbstredend ab. Sie profitieren hierbei außerdem von unseren guten Kontakten zu Hausverwaltungen, Notaren und Behörden.
Mehr über unsere Leistungen beim Immobilienverkauf erfahren Sie hier.
Kann ich eine Immobilie auch ohne Notar kaufen / verkaufen?
Auch wenn sich alle Beteiligten einig sind – der Kauf einer Immobilie ist ohne notarielle Unterschrift und Siegel unwirksam (vgl. § 311b Abs. 1 BGB). Erst mit der Beurkundung durch einen Notar ist ein Immobilien-Kaufvertrag gültig. Notare sind die neutrale Instanz zwischen Käufer und Verkäufer einer Immobilie. Die Gründe dafür liegen aber auf der Hand: Zum einen ist es ein Geschäft von großer Tragweite – egal, ob es um ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück geht. Zum anderen sorgen Notare dafür, dass der Kauf korrekt abgewickelt wird und es keine Zweifel oder Streit gibt, der womöglich die Gerichte belastet. Vor allem aber achtet der beauftragte Jurist darauf, dass die Grunderwerbsteuer an den Staat gezahlt wird, bevor die Immobilie im Grundbuch umgeschrieben wird und auf den neuen Eigentümer übergeht.
Kann ich einen Suchauftrag erteilen?
Fast alle unsere Immobilienangebote veröffentlichen wir auf unserer Homepage, den gängigen Immobilienportalen und in der Lokalzeitung. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen und immer auf dem Laufenden bleiben? Dann folgen Sie uns gerne auch auf Instagram und Facebook oder abonnieren Sie unseren WhatsApp-Kanal, um keine Angebote zu verpassen und weitere Einblicke in unsere Arbeit zu erhalten.
Wollen Sie schnellstmöglich – und noch vor der Veröffentlichung – über ein neues Immobilienangebot informiert werden, können Sie sich hier zu unserem Newsletter anmelden. Auch dort stellen wir alle neuen Immobilien zum Kauf zuerst und exklusiv vor Veröffentlichung vor.
Wann braucht man einen Energieausweis?
In den §§ 79 ff. des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind die Regelungen zum Energieausweis normiert. Der Energieausweis bescheinigt als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis Wohngebäuden eine Energieeffizienzklasse von Stufe A+ bis H.
Solange Sie Ihre Immobilie selbst bewohnen oder kein Mieterwechsel stattfindet, besteht grundsätzlich keine Verpflichtung, einen Energieausweis vorzulegen. Sobald Sie aber Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten, müssen Sie einen Energieausweis unverzüglich vorlegen können. Von dieser Pflicht gibt es einige Ausnahmen und Sonderfälle. Handeln Sie entgegen den Vorschriften des GEG – übersehen oder vergessen Sie bspw. Mindestangaben – riskieren Sie ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.
Wir von Arnold Immobilien übernehmen im Vermarktungsprozess natürlich alles Notwendige rund um den Energieausweis: von der Wahl der richtigen Art des Ausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis), über die Ermittlung der erforderlichen Daten bis hin zur Erstellung.
Immobilien aktuell besser kaufen oder mieten?
Es gibt keine pauschale Antwort auf die Frage, ob es aktuell besser ist, eine Immobilie zu kaufen oder zu mieten – das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben persönlichen Vorlieben und Wohnbedürfnissen können einige wichtige Faktoren sein:
- Finanzielle Aspekte: Kann man eine hohe Anzahlung leisten und hat man genug finanziellen Spielraum für unvorhergesehene Ausgaben?
- Lebensplanung: Plant man, in naher Zukunft umzuziehen, oder benötigt man mehr Flexibilität in Bezug auf den Wohnort?
- Marktlage und Zukunftsperspektiven: Wie entwickelt sich der Immobilienmarkt schätzungsweise in naher Zukunft?
- Steuerliche Vorteile: Kann man durch den Kauf von Immobilien steuerlich profitieren?
- Zinsen und Mieten: Wie hoch sind aktuell die Zinsen für eine Hypothek und wie hoch ist die Miete für vergleichbare Wohnungen?
Es ist empfehlenswert, eine gründliche finanzielle Analyse durchzuführen und sich von einem Fachmann beraten zu lassen, bevor man eine Entscheidung trifft.
Wir von Arnold Immobilien beraten Sie hierzu gern.
Was ist Home Staging? Lohnen sich die Kosten für Home Staging?
Beim Home Staging wird eine Immobilie auf einen bevorstehenden Verkauf vorbereitet, indem sie professionell möbliert und dekoriert wird. Ziele des Home Stagings sind, eine Wohnung oder ein Haus attraktiver zu gestalten, um mehr Interesse zu wecken und den Verkaufspreis zu steigern.
Ob sich die Kosten für Home Staging lohnen, hängt von vielen Faktoren ab – etwas der Größe und dem Zustand des Hauses, dem aktuellen Marktumfeld und dem angestrebten Verkaufspreis. Im Allgemeinen kann sich Home Staging jedoch lohnen, da ein gut präsentiertes Haus das Vorstellungsvermögen der Kaufinteressenten verbessert. So lässt sich idealerweise ein höherer Preis erzielen oder die Immobilie schneller verkaufen. Wichtig ist jedoch, einen erfahrenen und zuverlässigen Home Stager zu finden, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Für Home Staging in Bayreuth können wir von Arnold Immobilien Ihnen gerne Empfehlungen aussprechen. Wir arbeiten seit vielen Jahren erfolgreich mit Coming Home Staging aus Bayreuth zusammen.
Wie lange dauert die Vermietung einer Immobilie?
Wie lange die Vermietung einer Immobilie dauert, lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Vermietungsdauer von verschiedenen Faktoren abhängt – insbesondere von der Lage, dem Zustand, dem Mietpreis und der Zielgruppe der Immobilie. Grundsätzlich gilt: je realistischer die Miete angesetzt ist und je ansprechender die Präsentation, desto schneller lässt sich ein Objekt vermieten.
Mit unserer professionellen Vermarktung, einer gezielten Vorauswahl geeigneter Mietinteressent:innen und einem strukturierten Ablauf gelingt die Vermietung in vielen Fällen innerhalb weniger Wochen. Dabei profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Netzwerk – und müssen sich weder um Besichtigungen noch um Bonitätsprüfungen oder Vertragsfragen kümmern.
Mehr über den Ablauf der Vermietung mit Arnold Immobilien erfahren Sie auf unserer Seite Vermietung.
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